Wirtschaftsprüfer
Wir übernehmen die Prüfung Ihres Jahresabschlusses: Bilanz, Ergebnisrechnung und Anhang.
Bei der Erfüllung unserer Aufgabe als Abschlussprüfer bestätigen wir gegebenenfalls, dass der Jahresabschluss vorschriftsmäßig ist und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bietet.
Dieser Grundsatz kommt vor allem dann zum Tragen, wenn Vorschriften fehlen oder nicht ausreichen, um die Wirtschaftslage realistisch darzustellen.
Wir bilden uns ein Urteil darüber, ob der Jahresabschluss die tatsächlichen Verhältnisse wiedergibt. Erst nach einer genauen Analyse wird er bestätigt und der Gesellschafterversammlung vorgelegt.
Benötigen Sie Beratung?
Stellen Sie uns Ihre Frage, wir antworten schnell per Telefon oder E-Mail.
